Ambulanter Bereich

Folgend werden unsere Leistungen als ambulanter Jugendhilfeträger näher erläutert.

Mit unseren Netzwerkpartnern aus unterschiedlichen Professionen besteht eine seit Jahren gewachsene Kooperationsbeziehung, so dass regionale und spezifische Maßnahmen angefragt werden können.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Diese Form der ambulanten Hilfe wendet sich mit lebenspraktischen Unterstützungsangeboten prinzipiell an die gesamte Familie. Sie zielt darauf ab die erzieherischen Fähigkeiten der Erziehungsberechtigten und die Entwicklungschancen der Kinder zu fördern, sowie Gefährdungen der Kinder abzuwenden. 

Angepasst an die jeweiligen Bedarfe werden Ziele mit der Familie formuliert und mit Hilfe ihrer Ressourcen erarbeitet. Dadurch wird es den Familienmitgliedern möglich, ihr Leben selbstbestimmt und positiv zu gestalten.

Erziehungsbeistandschaft​​

Bei der Erziehungsbeistandschaft steht primär ein junger Mensch mit seinem individuellen Bedarf im Fokus. Eine zusätzliche Bezugsperson außerhalb der Familie unterstützt diesen dabei, Entwicklungsprobleme zu bewältigen, sich hin zu einem selbstständigeren Leben zu orientieren und gleichzeitig einen guten Bezug zur Familie zu bewahren. 

Die Erziehungsbeistandschaft ergänzt die familiale Sozialisation, in dem die Personensorgeberechtigten in Erziehungsfragen beraten und begleitet werden. Häufig erfüllt die Fachkraft eine vermittelnde Rolle zwischen Erziehenden und den jungen Menschen und hilft so dabei Kompromisse zu finden und die Beziehungen in der Familie zu stärken.

Betreuungsweisung

Die Betreuungsweisung (§ 30 SGB VIII i.V. mit § 10 Abs. 1 Nr. 5 JGG) ist ein ambulantes pädagogisches Angebot, welches straffällig gewordenen Jugendlichen / jungen Erwachsenen per Gerichtsweisung auferlegt werden kann. Diese Form der Einzelfallhilfe ist vor allem bei dem Personenkreis angezeigt, der aufgrund seiner individuellen Problematik, eine intensive Betreuung durch eine Betreuungshilfe benötigt.
  • Auseinandersetzung mit dem delinquenten Verhalten
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Orientierung
  • Verselbständigung und Alltagsbewältigung
  • Förderung der Freizeitgestaltung
  • Vermeidung freiheitsentziehender Rechtsfolgen

Elternberatung

Die Elternberatung richtet sich an Personensorgeberechtigte in Trennung und Scheidung, die Schwierigkeiten damit haben tragfähige, am Kind orientierte Lösungen zu finden. Das Ziel der Beratung ist es, die Eltern auch in der Trennung zurück zu gemeinsamen erzieherischem Handeln zu führen, das Wohl des Kindes im Mittelpunkt zu sehen und diesbezüglich eigenverantwortlich Absprachen zu treffen. 

Durch die methodische Beratung wird die Kommunikation zwischen den Erziehungsberechtigten gelenkt. Dadurch können praktische Lösungen für Sorgerecht und Umgang gefunden werden. Dabei wird stets eine größtmögliche Beteiligung und Verantwortung beider Eltern angestrebt.

Biographiearbeit

Bei der Biographiearbeit steht die systematische und methodische Aufarbeitung von Lebensereignissen im Zentrum. Hierfür wird ein geschützter Rahmen geschaffen, in dem es möglich ist, diese Ereignisse hinsichtlich Wahrnehmung, Bewertung und Einordnung ins eigene Leben gemeinsam zu betrachten und dadurch die Entwicklung eines gesunden Selbstkonzepts zu ermöglichen.

Begleiteter Umgang​

Begleiteter Umgang ist eine Maßnahme für Kinder und Jugendliche, die von der Trennung ihrer Eltern in besonderem Maße betroffen sind und sich mit einer Konstellation konfrontiert sehen, die Hilfe von außen erfordert.

Durch die Begleitung einer Fachkraft bietet sie einen geeigneten Rahmen um auch in schwierigen Familienkonstellationen Umgänge gut zu gestalten und persönliche Kontakte zwischen Kindern und Eltern gewinnbringend wahrzunehmen und zu pflegen. 

Der begleitete Umgang trägt so zur Entspannung und Beruhigung in hoch konflikthaften Situationen bei. Er dient dazu Kindeswohlgefährdungen abzuwenden und Kontakt- und Beziehungsabbrüche zwischen dem Kind und wichtigen Bezugspersonen zu vermeiden.

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Einzelfallorientierte Schulbegleitung (ESB)

Der Einsatz einer ESB ist die Unterstützung und Begleitung der Schüler*innen bei der Bewältigung des Schulalltags, um das Teilhaberisikos zu minimieren und die seelische Gesundheit zu fördern. Es soll die Inklusion im Klassenverband, sowie die Teilhabe am Schulleben gefördert werden.